Süddeutsche Zeitung

Revision:Prozess um zerstückelte Leiche kommt vor Bundesgerichtshof

Das grausige Ende eines Geschäftsmanns aus Hannover in einer Pension in Sachsen wird die Justiz weiter beschäftigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft Dresden als auch die Verteidigung kündigten an, Revision einzulegen. Nach Auffassung des Landgerichts Dresden hatte der angeklagte Kriminalbeamte einen Geschäftsmann aus Hannover getötet, zerstückelt und die Leiche vergraben. Er wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

Ziel der Verteidigung sei nach wie vor ein Freispruch, sagte der Anwalt des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren gefordert. Da das Gericht eine geringere Strafe verhängt habe, lege die Staatsanwaltschaft Revision ein, kündigte ein Sprecher an. Allerdings habe das Gericht die Rechtsauffassung bestätigt, dass die vom Gesetz für einen Mord geforderte lebenslange Freiheitsstrafe unverhältnismäßig gewesen wäre.

In den 80er Jahren hatte der Bundesgerichtshof bereits für Morde aus Heimtücke eine Ausnahme entwickelt. Danach kann eine geringere Strafe verhängt werden, wenn eine lebenslange Haft unverhältnismäßig erscheint. Der Bundesgerichtshof könnte nun klären müssen, ob diese Ausnahme auch für die im Dresdner Fall festgestellten Mordmerkmale gilt - Befriedigung des Geschlechtstriebs und Verdeckung einer anderen Straftat.

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