Süddeutsche Zeitung

Landgericht Köln:Reemtsma-Entführer muss erneut jahrelang ins Gefängnis

Das Kölner Landgericht schickt Deutschlands wohl bekanntesten Schwerverbrecher wegen Raubüberfällen für lange Zeit hinter Gitter - und anschließend gilt eine Sicherungsverwahrung.

Bundesweit bekanntgeworden ist Thomas Drach durch die Entführung von Jan Philipp Reemtsma. 1996 brachte er den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma in seine Gewalt und ließ ihn erst nach 33 Tagen gegen ein Lösegeld von 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken wieder frei. Drach verbrachte deshalb bereits viele Jahre seines Lebens im Gefängnis.

Nach einigen Jahren in Freiheit und einem Urteil von diesem Donnerstag wird er nun noch viele weitere Jahre hinter Gittern sitzen. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn wegen Raubes und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und verhängte außerdem eine anschließende Sicherungsverwahrung. Damit wird Drach nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt und dort weiter eingesperrt sein.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Drach 2018 und 2019 drei Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main überfallen hat. Bei zwei der Taten habe er auf die Geldboten geschossen, die dadurch schwere Verletzungen erlitten. Ein ebenfalls angeklagter Überfall im hessischen Limburg war Drach nicht nachzuweisen.

Drach hatte stets alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten Freispruch für ihn beantragt. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Mit dem Urteil am 100. Verhandlungstag endete ein fast zweijähriger Mammut-Prozess, der unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

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SZ/dpa/saul
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