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Prozesse:Verfassungsrichter weisen Edathys Beschwerde zurück

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die Beschwerde habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, teilte das Gericht mit. Sie sei teilweise unzulässig bzw. unbegründet. In dem Verfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros beschlossen. Schon vor dem Landgericht Hannover hatte Edathy keinen Erfolg.

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die Beschwerde habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, teilte das Gericht mit. Sie sei teilweise unzulässig bzw. unbegründet. In dem Verfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros beschlossen. Schon vor dem Landgericht Hannover hatte Edathy keinen Erfolg.

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