Prozesse:NSU-Prozess: Anklage beantragt Haftbefehl gegen Mitangeklagten
München (dpa) - Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für den Mitangeklagten André E. gefordert - und beantragt, ihn sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung, um vordringlich über einen Haftbefehl zu beraten. Er verfügte außerdem, dass E. den Gerichtssaal in der Pause nicht verlassen dürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte unmittelbar davor 12 Jahre Gefängnis für E. beantragt und ihn als loyalsten Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" bezeichnet.
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München (dpa) - Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für den Mitangeklagten André E. gefordert - und beantragt, ihn sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung, um vordringlich über einen Haftbefehl zu beraten. Er verfügte außerdem, dass E. den Gerichtssaal in der Pause nicht verlassen dürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte unmittelbar davor 12 Jahre Gefängnis für E. beantragt und ihn als loyalsten Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bezeichnet.