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Prozesse:Lehrerin verweigert Zusatzstunde: Vergleich geschlossen

Sachsen-Anhalt fehlen Lehrkräfte. Eine Kündigung sorgt in solch einer Situation für große Aufmerksamkeit. Eine Lehrerin könnte nach einem Vergleich zurückkehren an ihre Schule.

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Stendal (dpa/sa) - Der Fall einer Lehrerin, die eine verpflichtende Zusatzstunde pro Woche nicht leisten wollte und der gekündigt wurde, sorgte im vergangenen Herbst für Schlagzeilen. Nun haben sich die Frau und das Landesschulamt geeinigt. Die Parteien hätten bei einem Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Stendal am Donnerstag einen Vergleich geschlossen, erklärte ein Gerichtssprecher.

Demnach hat die Klägerin für die Zeit nach Zugang der fristlosen Kündigung bis zum 30. April 2024 keine Ansprüche gegen das Land. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem 1. Mai 2024 unter Anerkennung der bisherigen Dienstzeiten fortgesetzt, die Frau leistet künftig die umstrittene Vorgriffsstunde. Den Vergleich könnten beide Seiten noch bis zum 26. April 2024 widerrufen. Mehrere Medien hatten über den Vergleich berichtet.

Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Die betreffende Lehrkraft hatte sich mehrmals geweigert, die sogenannte Vorgriffsstunde zu leisten. Das Landesschulamt sah darin eine Arbeitspflichtverweigerung und zog Konsequenzen. Die Lehrerin zog vor Gericht. Der Fall war Anfang September bekannt geworden.

© dpa-infocom, dpa:240418-99-725443/3

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