Süddeutsche Zeitung

Prozesse:Frau darf nicht mit Sperma ihres toten Mannes befruchtet werden

München (dpa) - Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das endgültige Urteil des Oberlandesgericht München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden. Das Gericht machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein aber wenig Hoffnung. Die Frau und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen brachten keinen Erfolg.

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München (dpa) - Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das endgültige Urteil des Oberlandesgericht München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden. Das Gericht machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein aber wenig Hoffnung. Die Frau und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen brachten keinen Erfolg.

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