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Prozesse:Bundesgericht entscheidet im Streit um Verspätungsinfos der Bahn

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute darüber, ob die Deutsche Bahn auch auf kleineren Bahnhöfen mit Anzeigen oder Lautsprechern über Zugverspätungen informieren muss.

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute darüber, ob die Deutsche Bahn auch auf kleineren Bahnhöfen mit Anzeigen oder Lautsprechern über Zugverspätungen informieren muss.

Gegen eine entsprechende Verpflichtung des Eisenbahnbundesamtes hat die Bahnhofsbetreiberin im Bahn-Konzern, die DB Station & Service, geklagt. In den beiden Vorinstanzen war die Bahn unterlegen. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird noch im Laufe des Tages gerechnet.

Die Bahn hoffe auf die Einführung einer Bagatellgrenze für wenig genutzte Bahnhöfe, sagte ein Konzernsprecher. Digitale Anzeigentafeln oder Lautsprecher auf Bahnhöfen mit weniger als 20 Reisenden pro Tag seien schlichtweg zu teuer. Aktuell seien noch rund 300 Stationen ohne aktive Reisendeninformation. Bis Ende 2015 soll dies nur noch auf rund 100 kleineren Stationen der Fall sein. Bundesweit betreibt DB Station & Service nach Angaben des Bundesgerichts rund 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte.

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