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Prozesse:BGH: «Monsterbacke»-Werbung ist nicht irreführend

Karlsruhe (dpa) - Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks "Monsterbacke" führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Slogan darf aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen gesundheitsbezogenen Hinweis. Im Rechtsstreit geht es um den Spruch auf der Verpackung des Früchtequarks: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt. Bei dem Früchtequark handele es sich erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, so der BGH.

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Karlsruhe (dpa) - Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Slogan darf aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen gesundheitsbezogenen Hinweis. Im Rechtsstreit geht es um den Spruch auf der Verpackung des Früchtequarks: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt. Bei dem Früchtequark handele es sich erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, so der BGH.

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