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Prozess:"Satanist von Witten" steht erneut vor Gericht

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Seit 15 Jahren sitzt der 41-jährige Angeklagte wegen Mordes bereits im Gefängnis. Doch die lange Haftstrafe hat bei dem Mann offenbar nicht viel bewirkt. Kurz vor seiner Entlassung muss er sich erneut vor dem Landgericht Bochum verantworten. Dieses Mal geht es um versuchte Anstiftung zum Mord. Er soll während seiner Haftstrafe versucht haben, eine Bekannte zum Mord an seiner Exfrau anzustiften. Sollte er verurteilt werden, müsste er weitere Zeit im Gefängnis verbringen.

Zum Prozessbeginn wies er die aktuellen Vorwürfe, aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben, zurück. "Es gab keinen Mordauftrag. Die Vorwürfe sind Unsinn. Der Staatsanwalt hat in blindem Eifer eine willkürliche Anklageschrift verfasst." Die frühere Tat, wegen der er seit Jahren im Gefängnis sitzt, gestand er. "Die Sache von damals ist vollkommen zurecht abgeurteilt worden", sagte er den Richtern.

Im Sommer 2001 hatte der Mann gemeinsam mit seiner Exfrau einen Bekannten bei einem Satansritual umgebracht. Das Opfer starb an den Folgen von 66 Messerstichen und Hammerschlägen. Für diesen Mord ist der als "Satanist von Witten" bekannt gewordene Mann zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, seine Exfrau zu 13 Jahren. Sie ist mittlerweile entlassen worden.

In der Haft soll der Angeklagte dann den Mord an seiner Exfrau geplant haben. Er soll eine Brieffreundin zu der Tat aufgefordert haben. Laut Anklage wollte er, dass die Bekannte während eines Ausgangs aus der Psychiatrie seine Exfrau erschlage. Doch die Frau weigerte sich und ging zur Polizei.

Der im Prozess damals als Haupttäter eingestufte Mann hatte drei Jahre nach seiner Verurteilung ein Buch geschrieben, in dem er seine Frau für den Ritualmord verantwortlich machte. Er selbst sei währenddessen im Nebenzimmer gewesen und erst später hinzugerufen worden. Vor Gericht habe er gelogen, um seine Frau zu schützen. Tatsächlich sei er nie ein echter Satanist gewesen. Seine Frau hatte dagegen ihn belastet. Kurz nach dem Prozess hatte das Paar sich scheiden lassen.

Anfang 2002 war der Mann wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verurteilt worden. Zwischenzeitlich saß er zwei Mal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Nach Verbüßung von zehn Jahren scheiterte er mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung. Eigentlich hätte er seine Haftstrafe bereits Anfang 2017 verbüßt. Doch der zweite, freiwillige Aufenthalt im Maßregelvollzug wurde laut Staatsanwaltschaft nicht auf die Haft angerechnet. Er befindet sich deshalb noch in einer Justizvollzugsanstalt.

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