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Partnerschaft:Verfassungsgericht erlaubt in Österreich die "Ehe für alle"

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den Weg für die "Ehe für alle" freigemacht. Damit können in Österreich künftig auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot.

Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lasse sich heute "nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren". Gleichzeitig soll dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offenstehen. Geklagt hatten zwei lesbische Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und denen die Stadt Wien eine Heirat verwehrt hatte.

Die eingetragene Partnerschaft ist in Österreich seit 2010 möglich. Seither wurde sie der Ehe immer weiter angenähert, sodass sich die beiden Rechte formal weitgehend entsprechen. Die jüngere Rechtsentwicklung ermöglicht insbesondere eine gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare: Sie dürfen Kinder gemeinsam adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen.

Das Verfassungsgericht entschied, dass alle Beschränkungen für gleichgeschlechtliche Ehen mit Ende des Jahres 2018 fallen müssten, es sei denn, die Regierung setze das Urteil bereits früher um. Der Chef der konservativen ÖVP, Sebastian Kurz, hatte sich bislang ablehnend darüber geäußert. In Deutschland gilt die "Ehe für alle" schon seit dem 1. Oktober dieses Jahres.

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