Süddeutsche Zeitung

Offenburg:Anklage gegen 15-Jährigen nach tödlichen Schüssen an Schule

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den 15-jährigen mutmaßlichen Täter. Der Verdächtige soll einen gleichaltrigen Mitschüler erschossen haben.

Nach den tödlichen Schüssen an einer Schule in Offenburg (Baden-Württemberg) im November hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den 15-jährigen mutmaßlichen Täter erhoben. Der Tatverdächtige soll einen gleichaltrigen Mitschüler erschossen haben, teilte die Anklagebehörde am Freitag in Offenburg mit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen unter anderem Mord und versuchten Mord vor.

Den Ermittlungen zufolge soll der 15-Jährige am 9. November vergangenen Jahres mit einer Pistole in seiner Schule in Offenburg auf seinen gleichaltrigen Mitschüler geschossen haben. Das Opfer war wenig später im Krankenhaus gestorben. Die Waffe für die Tat stammte demnach aus dem Haushalt der Eltern des Tatverdächtigen. Zudem soll der Jugendliche versucht haben, im Klassenzimmer und danach im Treppenhaus der Schule einen Brandsatz zu zünden, was aber nicht gelungen sei.

Der 15-Jährige sitzt seit der Tat im November in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der getötete Schüler habe sich keines Angriffs versehen können, teilte die Behörde mit.

Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den 15-Jährigen muss laut Staatsanwaltschaft nun das Landgericht Offenburg entscheiden. Sollte die Hauptverhandlung angesetzt werden, würde der Fall vor einer Jugendkammer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, so die Anklagebehörde. Im Falle einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Nicht abgeschlossen sind hingegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Eltern des mutmaßlichen Täters. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz dauerten noch an, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Abschluss sei bislang nicht absehbar.

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SZ/dpa/dta
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