Süddeutsche Zeitung

Notfälle:Neuer staatlicher Krisenplan für Versorgungsengpässe

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat den jahrzehntealten Notfallplan für Krisenfälle und Versorgungsengpässe aktualisiert. Das am Abend verabschiedete Gesetz gibt dem Staat diverse Eingriffsmöglichkeiten in die Lebensmittelversorgung. Das neue Zivilschutzkonzept muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden. Bei einer Versorgungskrise - hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Epidemien oder einen bewaffneten Angriff - darf der Staat in die Produktion und Verteilung von Lebensmitteln eingreifen.

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Berlin (dpa) - Der Bundestag hat den jahrzehntealten Notfallplan für Krisenfälle und Versorgungsengpässe aktualisiert. Das am Abend verabschiedete Gesetz gibt dem Staat diverse Eingriffsmöglichkeiten in die Lebensmittelversorgung. Das neue Zivilschutzkonzept muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden. Bei einer Versorgungskrise - hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Epidemien oder einen bewaffneten Angriff - darf der Staat in die Produktion und Verteilung von Lebensmitteln eingreifen.

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