Süddeutsche Zeitung

Niederlande:Gericht verbietet Hells Angels

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Der Club verstoße gegen die öffentliche Ordnung, urteilte ein Zivilgericht in Utrecht.

Von Thomas Kirchner

Der Rockerclub Hells Angels wird in den Niederlanden gerichtlich verboten. Der Club verstoße gegen die öffentliche Ordnung und sei eine Gefahr für die Gesellschaft, urteilte ein Zivilgericht in Utrecht. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verbot beantragt wegen diverser Verbrechen und Gewalttaten von Mitgliedern des Motorradclubs. Allerdings wird der Club vermutlich Berufung einlegen.

Das Verbot gilt nicht nur für die niederländischen Ableger des Clubs. Auch die weltweite Organisation darf dem Urteil zufolge nicht mehr in den Niederlanden aktiv sein. Die Vereinigungsfreiheit sei zwar ein Grundrecht, befand das Gericht. Doch sei das Verbot, das zivilrechtlich, nicht strafrechtlich begründet ist, in diesem Fall nötig. Die Hells Angels seien "eine Gefahr für die öffentliche Ordnung". Ihre Gewalt sei "strukturell", und sie entstamme "der Kultur, die in dem Motorradclub herrscht". Die Richter verweisen unter anderem auf die Belohnungen in Form von Abzeichen, die Mitglieder für Gewalttaten bis hin zu Mord gegen Mitglieder rivalisierender Banden oder Polizisten erhalten. Auch würden inhaftierte Bandenmitglieder regelmäßig finanziell unterstützt.

Die Anwälte der Hells Angels argumentierten im Verfahren, dass der Club überwiegend aus "normalen, fleißigen Menschen" bestehe, die "normale Berufe" ausübten. Auch verweist der Club darauf, dass er gar nicht verboten werden könne, weil er international nicht organisiert sei und in den Ländern die einzelnen Ortsclubs (Charters) unabhängig voneinander bestünden. Dem widersprach das Gericht. Es gebe sehr wohl eine internationale Hells-Angels-Vereinigung.

Vor rund zehn Jahren war die Staatsanwaltschaft noch mit dem Verbotsantrag vor Gericht gescheitert. Die Niederlande leiden besonders unter der Gewalt und der Kriminalität von Motorradbanden. Die Banden sind verwickelt in Schießereien auf offener Straße, Mord, Brandstiftungen, Drogenhandel und Erpressungen.

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Quelle:
SZ vom 31.05.2019
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