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Niederländischer Nikolaus vor Gericht:"Zwarte Piet" darf schwarz angemalt sein

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Niederlage für Gegner des Zwarte Piet

Im Rassismusstreit um den "Zwarte Piet" (zu deutsch: schwarzer Peter) in den Niederlanden hat das höchste Verwaltungsgericht ( Raad van State) des Landes jetzt eine Entscheidung gefällt.

Es ging um die Frage, ob der in den Niederlanden "Sinterklaas" genannte Nikolaus von schwarz bemalten Pieten begleitet werden darf. Viele schwarze Niederländer klagen, dass Zwarte Piet rassistisch sei. Dagegen wollen viele weiße Niederländer die Tradition des Kinderfestes beibehalten.

Bürger und Anti-Rassismus-Organisationen hatten die Stadt Amsterdam verklagt, weil sie den Nikolaus-Umzug im November 2013 erlaubt hatte. Diese Klage wiesen die Richter in Den Haag jetzt ab.

Keine inhaltliche Begründung

Zur Rassismus-Frage selbst äußerten sich die Richter allerdings nicht. Dazu sei man nicht befugt. Das jetzige Urteil beruht auf einer rein verwaltungsrechtlichen Argumentation. In erster Instanz hatte ein Gericht in Amsterdam den Klägern noch recht gegeben und den Zwarte Piet eine "negative stereotype Figur" genannt.

Der Hintergrund: Sinterklaas und der Zwarte Piet

Sinterklaas ist die Hauptfigur des Festes, das in den Niederlanden am 5. Dezember gefeiert wird. Der Überlieferung zufolge reitet der Sinterklaas dann mit seinem Schimmel über die Dächer und kommt mit seinem Helfer, dem Zwarte Piet, über die Schornsteine in die Häuser, um den Kindern die Geschenke zu bringen. Schon Mitte November wird in den Niederlanden der Einzug des Sinterklaas in die Städte und Dörfer gefeiert. Auch dabei wird er von den Pieten begleitet.

Einige Gemeinden haben inzwischen auf die Rassismus-Vorwürfe reagiert - dort sind die Pieten zwar weiterhin bemalt, allerdings nicht einheitlich schwarz, sondern in unterschiedlichen Farben. So hat die Stadt Gouda beispielsweise einen Käsepeter mit gelber Gesichtsfarbe auf die Straße geschickt.

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