Süddeutsche Zeitung

Nach Disco-Schlägerei:Kollegah muss 46 000 Euro zahlen

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Geldauflage für prügelnden Rapper

Der Prozess gegen den Rapper Kollegah wegen einer Disco-Schlägerei ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der 30-Jährige zahlt insgesamt 46 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und die beiden Geschädigten. Im Gegenzug stimmte die Staatsanwaltschaft am Montag im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu.

Kollegah, der mit bürgerlichem Namen Felix Blume heißt, war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekannten das Nasenbein gebrochen haben.

In beiden Verfahren stand Aussage gegen Aussage

Das Amtsgericht im oberbayerischen Laufen (Kreis Berchtesgadener Land) hatte Kollegah im November 2014 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Richter argumentierten damals, der Rapper habe zwar zugeschlagen, man habe ihm aber nicht nachweisen können, dass er nicht in Notwehr gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert.

In beiden Verfahren stand Aussage gegen Aussage. Kollegah behauptete stets, in jener Nacht zum 29. Juni 2013 aus Notwehr gehandelt zu haben. Er sei von einem Discobesucher getreten und geschlagen, ja sogar gewürgt worden, sagte der Jurastudent aus - nicht umgekehrt. Dagegen habe er sich gewehrt und um sich geschlagen.

Dem widersprachen die von der Staatsanwaltschaft als Opfer angesehenen Österreicher im Alter von 26 und 27 Jahren. Sie seien vielmehr von dem Sänger geschlagen worden, nachdem ein Unbeteiligter aus einer Ecke "Kollegah, du Hurensohn" gerufen habe.

40 000 Euro für karitative Organisationen

Von den 46 000 Euro gehen 40 000 Euro an Organisationen wie Frauen- und Mädchennotruf oder die Caritas-Hospizinitiative. Je 3000 Euro bekommen die beiden Geschädigten der Schlägerei.

Am zweiten Prozesstag des Berufungsverfahrens war schon über weitere Verhandlungstermine und sogar eine Ortsbesichtigung gesprochen worden, ehe der Anwalt von "Kollegah" die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorschlug. In einem Rechtsgespräch einigten sich die Parteien schließlich auf die Höhe der Summe.

Nach Ende des Verfahrens hatte es "Kollegah" eilig. Wortlos ging er an den Kamerateams und wartenden Journalisten vorbei. Er würdigte sie keines Blickes und verweigerte jegliche Auskunft darüber, ob er mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist.

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