Süddeutsche Zeitung

Mormonen-Sekte in Kanada:Vater von 145 Kindern wegen Polygamie verurteilt

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Winston Blackmore soll 25 Frauen geheiratet haben, James Oler fünf. Aus den Ehen gingen - dem religiösen Glauben der Männer entsprechend - viele Kinder hervor. Blackmore etwa ist Vater von mindestens 145 Kindern. Weil aber Polygamie in Kanada seit 1890 verboten ist, sind die beiden Familienväter jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, wie der Sender CBC berichtet. Das Oberste Gericht der Provinz British Columbia hat das genaue Strafmaß noch nicht festgelegt. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Die beiden Angeklagten sind Mitglieder der "Fundamentalistischen Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage" (FLDS). Die Gruppe ist eine Abspaltung der mormonischen Bewegung "Heiligen der Letzten Tage". Sie lebt seit knapp 60 Jahren in einer abgelegenen Bergregion in British Columbia, wo sie Ackerbau und Jagd betreibt. Diese Sekte befürwortet die Polygamie.

Daher sind sich weder Blackmore noch Oler einer Schuld bewusst. Im Gegenteil: Sie bekennen sich zur Vielehe. Seine einzige Schuld bestehe darin, seine Religion auszuüben, sagte Blackmore zu Reportern - "das habe ich nie bestritten." Er verglich den Fall mit der Situation homosexueller Paare. Auch die Homo-Ehe sei in der Vergangenheit illegal gewesen, so Blackmore.

Der Fall ist von großer Bedeutung für die Ausübung der Religionsfreiheit in Kanada. Die kanadische Justiz beobachtet die Sekte bereits seit den Neunzigerjahren, konnte aber wegen juristischer Unklarheiten zunächst nicht gegen die Polygamisten vorgehen. Es musste die Frage geklärt werden, ob die Vielehen der beiden nicht von der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit gedeckt sei. Im Jahr 2011 machte dann das Oberste Gericht der Provinz durch ein Grundsatzurteil den Weg für den Prozess frei: Es befand, dass der Schaden, den Polygamie verursachen könnte, eine Einschränkung der Religionsfreiheit rechtfertige.

Einem Bericht des Toronto Star zufolge will Blackmores Anwalt das Urteil anfechten und eine Verfassungsklage einreichen.

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