Süddeutsche Zeitung

Michael Schumachers Ski-Unfall:Staatsanwaltschaft schließt Fremdverschulden aus

Die geliehenen Ski seien in "perfektem Zustand" gewesen, die Pistenmarkierung habe den "geltenden Normen" entsprochen: Die Staatsanwaltschaft in Albertville stellt die Ermittlungen zu Schumachers Unfall ein. Klagen könne seine Familie aber dennoch, hieß es.

Der schwere Ski-Unfall von Michael Schumacher ist nicht durch andere mitverschuldet worden: Die Staatsanwaltschaft im französischen Albertville gab am Montag bekannt, dass sie ihre Untersuchungen einstelle. Es gebe "kein Vergehen durch wen auch immer". Die Ausschilderung und Markierung der Piste seien "den französischen Vorschriften entsprechend" gewesen, erklärte Staatsanwalt Patrick Quincy.

Schumacher war am 29. Dezember im ostfranzösischen Skigebiet Méribel abseits der markierten Pisten gestürzt und mit dem Kopf auf einen Fels aufgeschlagen. Mit einem lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma wurde der 45-Jährige in die Universitätsklinik von Grenoble gebracht, wo er wochenlang im künstlichen Koma lag. Inzwischen haben die Ärzte die Aufwachphase eingeleitet, die Schumachers Familie zufolge aber noch länger andauern kann.

Der Erklärung der Staatsanwaltschaft zufolge lagen der Felsen, über den Schumacher zunächst stürzte, und der zweite Felsen, auf den er mit dem Kopf aufschlug, 10,40 Meter auseinander. Diese Felsen seien wiederum 4,50 Meter von der Pistengrenze entfernt.

Bereits Anfang Januar hatten die französischen Ermittler nach vorläufigen Erkenntnissen mitgeteilt, dass Schumacher selbst wohl nicht zu schnell gefahren sei und "absichtlich" die markierte Piste verlassen habe. Die Markierung der Pisten habe den geltenden Normen entsprochen. Eine schlechte Pistenmarkierung hätte den Verantwortlichen des Skigebiets etwa mit Blick auf mögliche Schadenersatzforderungen vorgeworfen werden können. Auch die geliehenen Ski von Schumacher waren demnach "in perfektem Zustand".

Ungeachtet der Feststellungen der Staatsanwaltschaft könnte die Familie Schumacher in einem Zivilverfahren gegen mögliche, aus ihrer Sicht Mitverantwortliche an dem Unfall klagen.

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dpa/jst
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