Süddeutsche Zeitung

Meerbusch:Menschliches Versagen soll Zugunglück ausgelöst haben

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Etwa zehn Monate nach dem Zugunglück im nordrhein-westfälischen Meerbusch sehen die Ermittler menschliches Versagen als Ursache. Demnach machten zwei Fahrtdienstleiterinnen Fehler bei der Bedienung des Kontrollsystems, wie Bundespolizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Düsseldorf mitteilten. "Es gibt keinen Anhaltspunkt für technische Defekte", sagte Oberstaatsanwalt Uwe Kessel.

Gegen die beiden Frauen wird wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Bahnverkehrs und Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Bei dem Unglück vom 5. Dezember 2017 war ein Regionalzug auf einen Güterzug aufgefahren. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, einige davon schwer.

Laut Ermittlern vergab eine der Fahrdienstleiterinnen vor dem Zusammenstoß eine falsche Zugnummer, Warnmeldungen des Kontrollsystems stuften beide Mitarbeiterinnen danach irrtümlich als technische Störung ein. Es gab außerdem per Funk falsche Rückmeldungen zwischen beiden sowie dem Lokführer des später verunfallten Personenzugs. Dies führte nach Angaben der Ermittler dazu, dass der Regionalzug in einen ihm irrtümlich als frei gemeldeten Gleisabschnitt bei Meerbusch fuhr und dort auf den Güterzug prallte.

Der gravierendste Fehler der Fahrdienstleiterinnen sei laut Staatsanwaltschaft gewesen, bei der Freigabe der Strecke nicht den Befehl erteilt zu haben, langsam auf Sicht zu fahren. Damit hätte die Kollision trotz der irrtümlichen Freigabe noch verhindert werden können. Als der Lokführer damals den vor ihm liegenden Güterzug sah, verringerte er die Geschiwndigkeit des Personenzugs mit einer Notbremsung noch von 120 auf 85 Stundenkilometer und verhinderte so einen schwereren Zusammenprall.

Nicht mit dem Unglück von Bad Aibling vergleichbar

In der Regionalbahn befanden sich mehr als 180 Passagiere. Alle Insassen, auch die Verletzten, mussten in dem Zug stundenlang ausharren, bis die Gefahr einer herabgerissenen Oberleitung gebannt war. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfall-Untersuchungen stufte die Kollision als schweren Unfall mit mindestens zwei Millionen Euro Sachschaden ein.

Beide Fahrdienstleiterinnen seien berufserfahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Anwälte der beiden Beschuldigten bekämen nun ausreichend Gelegenheit, um Stellung zu nehmen. Dann werde über eine Anklage entschieden.

Der Fall sei nicht zu vergleichen mit dem Zugzusammenstoß von Bad Aibling, infolgedessen ein Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er am Handy gespielt hatte. Bei dem Unglück in Bayern kamen im Februar 2016 zwölf Menschen ums Leben.

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