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Mannheim:Nebenklage legt Revision im Prozess gegen Polizisten ein

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Ursprünglich war einer der beiden Beamten wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt gewesen. Das Landgericht Mannheim urteilte am Ende: Der Einsatz war gerechtfertigt.

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Mannheim (dpa/lsw) - Nach dem Urteil gegen zwei Polizisten wegen eines tödlichen Einsatzes in Mannheim im Mai 2022 hat die Nebenklage beim Landgericht Mannheim Revision eingelegt. Dies bestätigte der Stuttgarter Anwalt Engin Sanli am Dienstag. Das Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass das Vorgehen der Polizisten am Mannheimer Marktplatz im Wesentlichen gerechtfertigt gewesen sei. Es sprach einen Beamten frei, sein Kollege wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Über die Revision entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof.

Das psychisch kranke Opfer war bei einem gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten zusammengebrochen und im Krankenhaus gestorben. Der 47-Jährige mit kroatischen Wurzeln litt an einer paranoiden Schizophrenie, hatte immer wieder Wahnvorstellungen und halluzinierte. Der Arzt des Patienten des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim hatte die Polizei gerufen, weil er befürchtet hatte, dass sich der Patient selbst gefährden könnte.

Der Hauptangeklagte Polizeioberkommissar muss allerdings 120 Tagessätze zu 50 Euro wegen Körperverletzung im Amt zahlen. Er hatte den Mann mehrere Male mit der Faust geschlagen. Die Schläge seien „keine gebotene Verteidigungshandlung“ gewesen, sagte der Richter.

Der Polizeioberkommissar war ursprünglich wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt worden, der gleichaltrige Polizeihauptmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Nebenklage hatte an den ursprünglichen Vorwürfen festgehalten. Sie forderte für den Hauptangeklagten drei Jahre und zwei Monate Haft, für seinen mitangeklagten Kollegen ein Jahr auf Bewährung.

Die Nebenklage hatte kritisiert, das Opfer sei ohne Rechtfertigung angegriffen und verletzt worden. Sanli hatte betont, es sei wichtig, dass die beiden Angeklagten künftig nicht mehr als Polizeibeamte arbeiten könnten.

Mit dem Urteil des Landgerichts können die beiden 27-Jährigen im Dienst verbleiben. Die Disziplinarverfahren gegen die Polizeibeamten werden nach Angaben des Mannheimer Polizeipräsidiums aber weitergeführt.

© dpa-infocom, dpa:240305-99-224347/3

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