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Kriminalität:Polizei-Gewerkschaft mahnt: «Halloween ist kein rechtsfreier Raum»

Hannover (dpa) - Die Gewerkschaft der Polizei warnt erneut davor, zu Halloween die Grenze zur Strafbarkeit zu überschreiten. Wer als Horror-Figur Menschen erschrecke, werde unter Umständen straffällig: "Die Grenzen zwischen erschrecken und bedrohen sind fließend", sagte Jörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Erschrecken an sich stehe zwar nicht unter Strafe. Wenn das Opfer aber eine Gefahr für sich verspüre, sei das strafbar. Er rät Halloween-Fans, angesichts des massenhaften Auftauchen von Horror-Clowns in diesem Jahr auf Clownskostüme zu verzichten.

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Hannover (dpa) - Die Gewerkschaft der Polizei warnt erneut davor, zu Halloween die Grenze zur Strafbarkeit zu überschreiten. Wer als Horror-Figur Menschen erschrecke, werde unter Umständen straffällig: „Die Grenzen zwischen erschrecken und bedrohen sind fließend“, sagte Jörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Erschrecken an sich stehe zwar nicht unter Strafe. Wenn das Opfer aber eine Gefahr für sich verspüre, sei das strafbar. Er rät Halloween-Fans, angesichts des massenhaften Auftauchen von Horror-Clowns in diesem Jahr auf Clownskostüme zu verzichten.

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