Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Die Suche nach dem siebten Mann im Breisgauer Missbrauchsfall

Lesezeit: 4 min

Von Ronen Steinke

Sechs Männer sind es bislang. Sechs sitzen in Untersuchungshaft, weil sie der Einladung von Berrin T. und ihrem Lebensgefährten Christian L. gefolgt sein sollen, den neunjährigen Sohn von Berrin T. in der Nähe von Freiburg zu missbrauchen. Unter den Männern sind ein Spanier, der in Katalonien verhaftet wurde, und ein Schweizer, den deutsche Ermittler bei einem Grenzübertritt nach Österreich festsetzten. Auf Geld, so glauben die Ermittler inzwischen, kam es T. und L. gar nicht an. Jeder zahlte nach seinen Möglichkeiten.

Aber der Freiburger Kindesmissbrauchs-Ring hatte womöglich noch größere Ausmaße als bislang angenommen. Die Polizei stand nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kurz davor, noch einen weiteren Verdächtigen zu fassen. Er entwischte. Auch er soll in der Vergangenheit in den Breisgau gereist sein, um das neunjährige Kind zu missbrauchen. Er wäre der siebte Mann.

Der siebte Mann fiel demnach im vergangenen Herbst zunächst auf einen Trick der Ermittler herein. Er ließ sich über einen anonymen, verschlüsselten Chat in ein Gespräch verwickeln. Nachdem die beiden Hauptverdächtigen T. und L. am 15. September 2017 verhaftet worden waren, übernahmen Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg den Chat-Account von L., dem Stiefvater des Jungen. Nun gaben sie sich in Päderasten-Foren als L. aus. Mit dessen Tarnnamen, "GeilerDaddy".

Der Versuch der Ermittler, den Mann aus dem Chatroom zu treffen, scheiterte

Der siebte Mann chattete mit "GeilerDaddy". Dabei soll er sehr genau geschildert haben, was er bei seinem nächsten Besuch im Breisgau mit dem Kind vorhabe. Doch der Versuch der Ermittler, ihn zu einem realen Treffen zu locken, bei dem man den Mann festnehmen könnte, scheiterte - an einer rechtlichen Hürde, vor der die Ermittler im Bereich Kinderpornografie häufig stehen.

Im letzten Moment äußerte der Mann nämlich noch eine Bitte. Bevor er in den Breisgau reise, solle man ihm "zur Sicherheit" noch mal ein kinderpornografisches Bild zuschicken. Auf diese Weise versuchen Täter im Netz sicherzustellen, dass ihr Chatpartner kein verdeckt ermittelnder Polizist ist. Beamte dürfen nach deutschem Recht unter keinen Umständen solche Dateien hochladen. Früher hatte "GeilerDaddy" laufend neue Bilder und Videos gepostet. Jetzt chattete er nur noch. Das war verdächtig.

Was folgte, war ein riskantes rhetorisches Manöver. Der verdeckte Ermittler des Landeskriminalamts musste tun, was verdeckte Ermittler oft tun in solchen Situationen. Er musste sich herausreden, technische Probleme vortäuschen. Hoffen, dass sein Gegenüber das akzeptiert und keinen Verdacht schöpft. Der siebte Mann akzeptierte es nicht. Der Kontakt brach ab.

Die Strafprozessordnung in Deutschland erlaubt nur bestimmten Personen, aus taktischen Gründen ausnahmsweise das Gesetz zu brechen: den sogenannten V-Leuten. Das sind kriminelle Insider, die aus einer kriminellen Szene heraus von der Polizei angeworben werden. Damit das nicht auffällt, dürfen sie weiter geringfügige "szenetypische" Delikte begehen. Polizisten aber dürfen das nicht. Das wissen Kinderporno-Täter, und das nutzen sie aus.

Technisch wäre es nicht schwer, auf die Bilderwünsche der Täter einzugehen. An Bildern mangelt es der Polizei nicht, die digitalen Asservatenkammern quellen über. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, um nur ein Beispiel zu nennen, sitzt auf vier Millionen kinderpornografischen Dateien, die noch ausgewertet werden müssen. Und das ist noch wenig. Die Braunschweiger Mordkommission, die auch für Kinderpornos zuständig ist, ermittelt gegen einen Mann, auf dessen Rechnern allein 4,8 Millionen Dateien gefunden wurden. Die Sammlungen würden immer größer, je günstiger Speichermedien würden, sagt der Leiter der Ermittlergruppe, Dirk Bosse. Man rechne in Terabyte.

Schöpfen die Täter Verdacht, verlangen sie Fotos von den vermeintlichen Kindern

In Niedersachsen bekommen die Ermittler oft Hinweise von Eltern, ihre zwölf- oder 13-jährigen Kinder seien von Unbekannten in Chats angesprochen worden und tauschten mit diesen Nacktfotos. "Dann übernehmen wir den Account des Kindes", sagt der Ermittler Bosse, "chatten weiter, versuchen, etwas über die Identität des Erwachsenen herauszubekommen." Manchmal schöpfe der Täter Verdacht, wenn es der Polizei nicht gelinge, die Diktion eines Zwölfjährigen perfekt nachzuahmen. "Dann sagt der Täter: Moment mal, hier stimmt doch was nicht. Schick mir noch mal ein Bild von dir."

Eine Idee, die immer wieder diskutiert wird, lautet: Die Polizei könnte einem Verdächtigen dann ein computergeneriertes Bild schicken, das nicht die Persönlichkeitsrechte eines realen Kindes beeinträchtigt. Einige Bundesländer besäßen eine solche Software schon, sagt Ulf Küch, der Leiter der Braunschweiger Kriminalpolizei. Sie nutzten sie vor allem für die sogenannte Wahllichtbildvorlage. Wenn Polizisten einem Zeugen Fotos hinlegen, damit er sagt, welche der abgebildeten Personen der Täter sei - dann sind oft "Dummys" darunter, von Computerprogrammen zusammengeflickte, fiktive Gesichter; digitale Frankensteins.

Im Sexualstrafrecht ist allerdings geklärt, dass "wirklichkeitsnahe" Simulationen von kinderpornografischen Szenen genauso strafbar sind wie reale Bilder. So steht es im Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs, und das liegt an Sinn und Zweck des Verbots von Kinderpornografie: Durch die Bilder werden Täter angereizt, in der realen Welt Kinder zu missbrauchen. Dafür macht es keinen Unterschied, ob die Fotos echt sind oder nur realistisch aussehen, also Comics oder Computerbilder. So konnten die Ermittler auch im Freiburger Fall das Problem nicht lösen. Wenn der Täter einen Vertrauensbeweis haben will - eine "Keuschheitsprobe" heißt es im Szenejargon, eine "legendenbildende Straftat" in der Polizeisprache -, dann sind die verdeckten Ermittler raus.

So ist es den Strafverfolgern auch in einem weiteren Bundesland ergangen, im Sommer 2016. Ein anonymer Nutzer auf einer Kinderporno-Plattform im Darknet hatte sehr oft Videos gepostet, die den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes zeigten. Ein verdeckter Ermittler chattete ihn an, machte ihm Komplimente. Es wuchs Vertrauen. Ob man sich mal auf ein Bier treffen und ungestört unterhalten könne?, fragte der verdeckte Ermittler. Der Kinderporno-Täter war dazu bereit. Aber kurz vor dem vereinbarten Termin verlangte er, dass ein Missbrauchsvideo hochgeladen werde.

Auch dieser Mann ist dann bis heute nicht identifiziert worden. Auch er ist, wie der siebte Kunde im Freiburger Kindesmissbrauchs-Ring, wohl weiterhin aktiv.

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Quelle:
SZ vom 31.01.2018
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