Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Bundestag beschließt höhere Strafen für Wohnungseinbruch

Berlin (dpa) - Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Der Bundestag beschloss eine Gesetzesänderung, wonach für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang sind hier Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in "minder schweren Fällen" drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es hier künftig nicht mehr geben.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Der Bundestag beschloss eine Gesetzesänderung, wonach für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang sind hier Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in „minder schweren Fällen“ drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es hier künftig nicht mehr geben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170629-99-49869
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal