Süddeutsche Zeitung

Konstanz:Sikhs und die Helme

Sikhs tragen permanent einen Turban. Aber was, wenn sie Motorrad fahren wollen? Nun hat ein Gericht entschieden.

Anhänger der Sikh-Religion, die einen Turban tragen, dürfen beim Motorradfahren nicht auf einen Helm verzichten. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Geklagt hatte ein Sikh aus Konstanz. Weil ihm seine Religion vorschreibe, einen Turban zu tragen, hatte er 2013 beantragt, keinen Helm tragen zu müssen. Die Stadt Konstanz lehnte das ab. Das Verwaltungsgericht urteilte nun: Die Ablehnung des Antrags verletze nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Das Tragen eines Helmes zwinge den Kläger weder zum Schneiden der Haare noch zu ihrer Entblößung in der Öffentlichkeit. Zudem sei es fraglich, "ob noch Respekt für Schöpfer und Schöpfung mitschwinge, wo der schmückende Turban den schützenden Motorradhelm verdränge."

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SZ vom 02.12.2015 / dpa
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