Süddeutsche Zeitung

Kölner Landgericht:Tod bei illegalem Autorennen: Raser müssen doch ins Gefängnis

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Im neu aufgelegten Prozess um einen tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Köln sind zwei Raser nun doch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die beiden Männer hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt. Das Kölner Landgericht verurteilte den Unfallfahrer 2016 zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten - jeweils auf Bewährung. Damit war der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch nicht einverstanden.

Die BGH-Richter hielten die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht für angemessen und hoben das Urteil teilweise auf. Die Kölner Kollegen hätten nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich das auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde, hieß es zur Begründung. Außerdem hätten die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt.

Ähnlich hatte sich der Rechtsanwalt der Eltern der getöteten Radfahrerin im Kölner Stadt-Anzeiger vor dem heutigen Urteil geäußert: "Die milden Bewährungsstrafen sind ein Schlag ins Gesicht für die Eltern und den Bruder von Miriam gewesen, sie haben aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz massiv erschüttert." Mit einer gerechten Strafe habe das nichts mehr zu tun.

Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Dabei ging es auch um die Frage, ob ein tödlicher Verkehrsunfall, verursacht von einem rücksichtslosen Raser, Mord sein kann. Gerade hat der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser aus Berlin aufgehoben. Solche Fahrer wegen Mordes zu verurteilen, dürfte nun schwerer werden - unmöglich ist es allerdings nicht.

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SZ.de/dpa/AFP/ick/afis
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