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Karlsruhe:Nach Klage: BGH verkündet Entscheidung zu Surfprotokollen

Karlsruhe (dpa/lno) - In einem Grundsatz-Verfahren für mehr Anonymität beim Surfen im Internet steht heute eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Der schleswig-holsteinische Piraten-Politiker Patrick Breyer will erreichen, dass die Betreiber von Websites nicht länger die IP-Adressen aller Besucher protokollieren dürfen. Zwar kann allein der Internetanbieter diese Daten mit einem bestimmten Anschluss in Verbindung bringen. Breyer lehnt die "permanente Ausspähung" aber prinzipiell als Eingriff in die Privatsphäre ab.

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Karlsruhe (dpa/lno) - In einem Grundsatz-Verfahren für mehr Anonymität beim Surfen im Internet steht heute eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Der schleswig-holsteinische Piraten-Politiker Patrick Breyer will erreichen, dass die Betreiber von Websites nicht länger die IP-Adressen aller Besucher protokollieren dürfen. Zwar kann allein der Internetanbieter diese Daten mit einem bestimmten Anschluss in Verbindung bringen. Breyer lehnt die „permanente Ausspähung“ aber prinzipiell als Eingriff in die Privatsphäre ab.

Stellvertretend hat er die Bundesrepublik verklagt, denn zum Schutz vor Hackerangriffen speichern auch die meisten Internetseiten des Bundes IP-Adressen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein „berechtigtes Interesse“ solche Surfprotokolle rechtfertigen kann. Nach der Karlsruher Verhandlung im Februar erscheint ein abschließendes Urteil eher unwahrscheinlich. Es ist gut möglich, dass das zuständige Berliner Landgericht vorher noch einmal im Detail prüfen muss, ob das Speichern von IP-Adressen überhaupt geeignet ist, um Cyberattacken aufzuklären. (Az. VI ZR 135/13)

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