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Karlsruhe:Freundin erwürgt: BGH hebt Totschlag-Urteil auf

Nach der Verurteilung eines Mannes zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags an seiner Freundin durch das Landgericht Darmstadt muss der Fall neu verhandelt werden....

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Darmstadt/Karlsruhe (dpa/lhe) - Nach der Verurteilung eines Mannes zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags an seiner Freundin durch das Landgericht Darmstadt muss der Fall neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hält es nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil auch für möglich, dass es sich bei dem Fall um Mord handelt. Nach der Revision der Nebenkläger werde das Urteil des Landgerichts vom 29. August 2018 aufgehoben. Die Beweiswürdigung des Gerichts zu den Tatmotiven halte einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Eine andere Strafkammer des Landgericht muss nun verhandeln. (Az. 2 StR 175/19 - Urteil vom 20. November 2019)

Das Landgericht hatte den verheirateten Vater von fünf Kindern wegen Totschlags verurteilt, nachdem er seine Geliebte im August 2017 erwürgt hatte. Das Gericht folgte dabei der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte der als Nebenkläger auftretenden Töchter, des Ehemanns und der Schwester des Opfers hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert.

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