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Justiz:Wahlmann: Verbale sexuelle Belästigung als Straftat ahnden

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Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann will künftig auch verbale sexuelle Belästigungen als Straftat ahnden. Es müsse eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden, sagte die SPD-Politikerin der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Montag). Bisher werde nur körperliche sexuelle Belästigung bestraft, allerdings können auch unangebrachte Bemerkungen sexuell übergriffig sein, etwa das sogenannte „Catcalling“ - anzügliche Rufe, Reden, Pfeifen oder Gesten in der Öffentlichkeit. „Sexualstraftaten werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Bereichen wie etwa Vermögensdelikten oder Drogendelikten vergleichsweise geringfügig bestraft - aus meiner Sicht zu geringfügig“, betonte Wahlmann.

Die Ministerin kündigte dem Bericht zufolge an, sie wolle sich dafür einsetzen, „dass eine Expertenkommission das Gefüge der Strafrahmen insgesamt in den Blick nimmt und in ein gerechtes Gleichgewicht bringt“. Strafrecht ist Sache des Bundes.

Experten sprechen sich laut Bericht schon lange dafür aus, auch verbale sexuelle Übergriffe zu bestrafen. Verbale sexuelle Belästigung ist demnach bisher dann strafbar, wenn es um den Tatbestand der Beleidigung geht. Einer Studie des Instituts für Angewandte Sexualwissenschaft mit der Hochschule Merseburg zufolge hätten sich neun von zehn Frauen schon einmal verbal belästigt gefühlt, ebenso viele diverse Personen. Auch Männer seien betroffen, jedoch deutlich seltener.

© dpa-infocom, dpa:240212-99-957584/2

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