Süddeutsche Zeitung

Höxter-Prozess:Gutachterin: Angeklagter nur vermindert schuldfähig

Einem vorläufigen Gutachten zufolge soll der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in die Psychiatrie eingewiesen werden. Nach Auffassung der Gerichts-Psychiaterin Nahlah Saimeh ist Wilfried Wagener nur vermindert schuldfähig. Als Grund gibt die Expertin eine erhebliche Intelligenzminderung und eine Persönlichkeitsstörung an, die sich im Abhängigkeitsverhältnis zur Angeklagten zeige. Laut Strafgesetzbuch können Angeklagte eingewiesen werden, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihnen ausgeht.

Gerichtssprecher Bernd Emminghaus bestätigte, dass das vorläufige Gutachten vorliege. Saimeh wird ihre Einschätzung an zwei Prozesstagen am 3. und 4. Juli im Gerichtssaal vorstellen. Das Westfalen-Blatt hatte zuvor über das Gutachten berichtet. Wilfried Wagener und seine Ex-Frau Angelika Wagener stehen seit 2016 wegen Mordes durch Unterlassen vor dem Landgericht Paderborn. Das Paar soll über Jahre hinweg mehrere Frauen in sein Haus nach Höxter gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen überlebten das Martyrium nicht.

Seit Monaten verzögert sich das Prozessende. Ursprünglich sollte Michael Osterheider das Gutachten zum Angeklagten liefern. Der Professor der Universität Regensburg für Forensische Psychiatrie hatte im November 2017 allerdings widersprüchliche Angaben zu seinen Gesprächen mit dem Angeklagten gemacht. Das Gericht entband ihn daraufhin von seiner Aufgabe und die ehemalige Leiterin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn übernahm.

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