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Hauptzollamt:Schwarzarbeit in Gaststätten und Rotlichtmilieu aufgedeckt

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Siegen (dpa/lnw) - Nächtliche Kontrollen im Gaststättengewerbe und Rotlichtmilieu an verschiedenen Orten in NRW haben Schwarzarbeit in mehreren Fällen ans Licht gebracht. Das Hauptzollamt Dortmund berichtete am Dienstag, bei Kontrollen in Siegen, im Kreis Siegen und in Lennestadt im Sauerland habe man in der Nacht zu Sonntag Bars, Diskotheken und Etablissements im Prostitutionsgewerbe überprüft und dabei mehrere Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden rund 30 Personen kontrolliert.

In einer Diskothek in Lennestadt stießen die Einsatzkräfte demnach auf vier Mitarbeiter, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren. Wie gewohnt seien die Beamtinnen und Beamten mit teils originellen Ausreden konfrontiert worden - so habe ein Türsteher seine Security-Arbeitskleidung als Karnevalskostüm bezeichnet. Seinen Arbeitgeber erwarte nun ein Ermittlungsverfahren.

Wer Arbeitnehmer nicht anmelde und keine Beiträge zahle, begehe eine Straftat, betonte das Hauptzollamt. In Branchen wie dem Gaststätten- und Sicherheitsgewerbe gelte zudem eine Sofortmeldepflicht, Arbeitnehmer müssten danach bereits vor Aufnahme der Beschäftigung gemeldet werden. Bei Verstößen werde „hart durchgegriffen und eine empfindliche Geldbuße festgesetzt“. In einem Bordell in Siegen konnte laut Mitteilung eine von fünf angetroffenen selbstständigen Prostituierten keine Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorweisen.

© dpa-infocom, dpa:240123-99-714905/2

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