Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung weiterrauchen

Es ist ein spektakulärer Rechtsstreit, der die Düsseldorfer Justiz seit Jahren beschäftigt. Der starke Raucher Friedhelm Adolfs sollte aus seiner Wohnung ausziehen. Seine Vermieterin hatte den Mietvertrag fristlos gekündigt und versucht seit Jahren erfolglos, den 78-Jährigen rauszuwerfen. Nun hat das Düsseldorfer Landgericht die Klage der Vermieterin abgewiesen. Die Kündigung sei nicht rechtens.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich. Das Verfahren wird als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben (Az.: 23 S 18/15).

Zuvor hatte Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Kündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt. Adolfs habe seine Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hieß es damals in den Urteilen. Nach dem Tod seiner Frau soll er die Parterrewohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in den Hausflur gezogen, hatte der Hausverwalter berichtet.

Wann die Freiheit des Mieters endet

Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. Bei der fälligen Neuauflage vor dem Landgericht widersprachen sich die Zeugen dann erheblich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch tatsächlich war. Nun urteilten die Richter zugunsten des rauchenden Mieters.

Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Die Freiheit endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird.

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SZ.de/dpa/lalse
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