Süddeutsche Zeitung

Freilassung im Oktober:Reemtsma-Entführer muss Fußfessel tragen

Thomas Drach wird nach seiner Freilassung eine Reihe von Auflagen erfüllen müssen. Der Entführer des Zigarettenkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsma soll das Gefängnis noch im Oktober verlassen dürfen.

Er gilt als skrupelloser Berufsverbrecher mit sehr guten Kontakten ins kriminelle Milieu: Thomas Drach, der im Jahr 1996 gemeinsam mit seinen Komplizen den Erben Jan Philipp Reemtsma entführt hatte, soll noch im Oktober freikommen. Wie das Oberlandesgericht Hamburg jetzt mitteilte, wird er dann eine ganze Reihe von Auflagen erfüllen müssen.

Der vor gut 15 Jahren in Südamerika festgenommene Drach hat bei einem Aufenthalt im Bundesgebiet eine elektronische Fußfessel zu tragen und muss sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden. Außerdem muss er einen festen Wohnsitz vorweisen und sich um Arbeit bemühen. Der Besitz von Waffen ist ihm ebenso untersagt wie eine Kontaktaufnahme zum Entführungsopfer. Der 53-Jährige hatte gegen die Weisungen des Hamburger Landgerichts Beschwerde eingelegt, war damit jedoch gescheitert.

Drach war nach der Entführung untergetaucht, erst 1998 spürten ihn Polizisten in einem Luxushotel in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires auf. 2001 wurde er vom Hamburger Landgericht zu mehr als 14 Jahren Haft verurteilt. Die vorangegangene Untersuchungshaft in Südamerika wurde allerdings auf die Strafe angerechnet.

Drach hätte ursprünglich bereits nach Verbüßung der Haftstrafe im Sommer 2012 entlassen werden sollen. Der Termin verschob sich aber durch eine weitere Verurteilung 2011 um 15 Monate.

Drach und seine Komplizen hatten bei der Reemtsma-Entführung Lösegeld in Höhe von umgerechnet 17,5 Millionen Euro erbeutet. Das Geld ist bis heute weitgehend verschwunden - Drach schweigt beharrlich zum Verbleib der Beute.

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