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Frankfurt am Main:Tod in Gartenhütte: Aufgrund von Notwehr freigesprochen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer blutigen Auseinandersetzung mit einem Todesopfer in einer Gartenhütte ist ein 41 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht Frankfurt bescheinigte ihm, im September vergangenen Jahres in Notwehr zugestochen zu haben. Der 39 Jahre alte Kontrahent erlag wenig später seinen schweren Stichverletzungen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer blutigen Auseinandersetzung mit einem Todesopfer in einer Gartenhütte ist ein 41 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht Frankfurt bescheinigte ihm, im September vergangenen Jahres in Notwehr zugestochen zu haben. Der 39 Jahre alte Kontrahent erlag wenig später seinen schweren Stichverletzungen.

Ähnlich wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Schlussvorträgen ging auch die Schwurgerichtskammer davon aus, dass dem aus Nordkorea stammenden Angeklagten praktisch keine andere Möglichkeit geblieben sei, um sich gegen die Angriffe der beiden Mitbewohner der Hütte zur Wehr zu setzen. Der später Getötete hatte eine Schaufel auf ihn gerichtet, der dritte Bewohner ein weiteres Messer. Die Aussage dieses Zeugen, wonach der Angeklagte nicht angegriffen worden sei, hielt das Gericht für unglaubwürdig.

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