Süddeutsche Zeitung

Fall Strauss-Kahn:Gerüchte um Einstellung des Verfahrens

Lesezeit: 1 min

Dominique Strauss-Kahn könnte die Vereinigten Staaten bald als freier Mann verlassen: Das Gerichtsverfahren gegen den früheren IWF-Chef wegen sexueller Nötigung soll laut einem Zeitungsbericht unmittelbar vor der Einstellung stehen.

Für Dominique Strauss-Kahn steigen die Chancen, schon in der kommenden Woche als freier Mann den Rückflug nach Paris antreten zu können. Im Verfahren um versuchte Vergewaltigung bestellte Oberstaatsanwalt Cyrus Vance das New Yorker Zimmermädchen für Montag zu einer Besprechung in sein Büro.

Der Anwalt der Frau, Kenneth Thompson, wertete die Vorladung gegenüber der New York Times als weiteres Indiz dafür, dass Vance die Anklage gegen Strauss-Kahn zurückziehen will. "Meine Interpretation ist, dass sie (die Staatsanwaltschaft) sie von dem Ende der Klage oder der Aufgabe einiger Anklagepunkte informieren wollen", wurde Thompson am Samstagabend online von der Zeitung zitiert. "Es gäbe keinen Grund, sie zu treffen, wenn sie nicht den Rückzug antreten wollten", führte der Anwalt der 32-jährigen Nafissatou Diallo aus Guinea.

Sie hatte Strauss-Kahn der sexuellen Gewalt bezichtigt, sich aber anschließend in Lügen verstrickt. Der Wirtschaftsnachrichtendienst Bloomberg befragte ehemalige Staatsanwälte in New York nach ihrer Einschätzung und berichtete, dass die Rechtsexperten von dem bevorstehenden Ende des Verfahrens ausgehen.

Strauss-Kahn, der bis zu seiner Anklage wegen versuchter Vergewaltigung als Chef des Weltwirtschaftsfonds tätig war, hat an diesem Dienstag (23. August) den nächsten Gerichtstermin. Nach Meinung der Experten dürfte Vance die Anklage schon bei dieser Anhörung zurückziehen. Der Grund sei, dass der Ankläger die Tat mangels Glaubwürdigkeit der einzigen Zeugin nicht zweifelsfrei nachweisen kann.

Strauss-Kahn wird von der Frau beschuldigt, sie im Sofitel-Hotel am New Yorker Times Square zum Oralsex gezwungen zu haben. Der damals noch mächtige Banker wurde verhaftet, kam hinter Gitter, wurde dann aber gegen Kaution und Bankbürgschaften in Millionenhöhe in Hausarrest unter strikten Auflagen entlassen. Erst, als sich das Hausmädchen bei der Vernehmung in Widersprüche und Lügen verwickelte, wurde der Hausarrest aufgehoben.

Inzwischen kann sich der Franzose sich frei bewegen, darf aber die USA nicht verlassen. Ein ehemaliger Staatsanwalt von Manhattan, Thomas Curran, sagte Bloomberg: "Letztlich ist nur entscheidend, was in jenem Hotelzimmer passierte und ob es eine kriminelle Tat war. Deshalb hängt alles an der Glaubwürdigkeit der Frau". Vance ist nach Worten von Curran verpflichtet, die Klage zurückzuziehen, wenn er nicht voll von allen Anklagepunkten überzeugt ist. Das kann er mündlich oder auch schriftlich tun. Vances Sprecherin, Erin Duffan, lehnte bisher jegliche Stellungnahmen ab.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1133236
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa/dapd/wolf
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.