Süddeutsche Zeitung

Fall Kevin:Das Amt und der Tod

Der Sachbearbeiter im Fall des zu Tode gequälten Kevin aus Bremen galt vor Gericht als nicht verhandlungsfähig. Nun kehrt er mit Brief und Siegel vom Amtsarzt zu seinem alten Arbeitgeber zurück. Eine Provokation?

Ralf Wiegand

Feingefühl sieht anders aus. Da geht, ohnehin schon sang- und klanglos, in dieser Woche das einzige Verfahren gegen einen Behördenmitarbeiter im "Fall Kevin" gegen Zahlung einer Geldauflage zu Ende.

Da wird an den wenigen Verhandlungstagen viel darüber geredet, dass eigentlich ganz andere auf der Anklagebank hätten sitzen müssen, der "Case-Manager" etwa, der alle Details über Kevins Leiden kannte.

Der war zwar mitangeklagt, aber verhandlungsunfähig, wegen Krankheit. Und dann kommt unmittelbar nach Ende des Prozesses heraus, dass dieser verhandlungsunfähige Mitangeklagte gesund genug ist, um wieder an alter Wirkungsstätte zu arbeiten - mit Brief und Siegel vom Amtsarzt.

Das klingt wie eine geschmacklose Provokation und ist wohl doch nur das gute Recht des Sozialarbeiters. Hier das eine Gutachten, das ihn davor bewahrt, die Mitverantwortung an Kevins Tod vor Gericht übernehmen zu müssen; dort das neue Gutachten, das ihm, würde ihn das Bremer Amt für Soziale Dienste nicht versetzen, sogar wieder die Verantwortung für weitere Kinder zutrauen würde. In der ohnehin voller Ungerechtigkeit steckenden Aufarbeitung von Kevins Tod ist das dennoch ein Höhepunkt.

Aber es ist auch eine Chance: Nun kann die Staatsanwaltschaft beweisen, dass die Einstellung des Verfahrens gegen den Amtsvormund und die erfolglose Suche nach weiteren Mitschuldigen, von denen es in den Akten nur so wimmelt, nicht etwa politisch gewollt war: um Ruhe zu bekommen, um nicht erklären zu müssen, warum so viele Verantwortliche einfach weitermachen durften. Die Verhandlungsunfähigkeit des Mannes muss schleunigst neu geprüft werden. Alles andere wäre ein Skandal. Noch einer.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.992853
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 27.08.2010
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.