Süddeutsche Zeitung

Entscheidung des Landgerichts Berlin:Mieter müssen Pinkelgeräusche hinnehmen

Das Geräusch, das beim Urinieren entsteht, ist "sozialadäquat": Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Mieter hatten geklagt, weil sie in ihrem Schlafzimmer den Nachbarn pinkeln hören konnten.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Der Arbeitstag war lang. Das Mittagessen versalzen, der Chef streng, die Kollegen schlecht gelaunt. Nach so einem Tag freut man sich auf das Bett. Doch kaum hat man die Füße hochgelegt, stört ein Geräusch die Feierabendstille: Der Nachbar pinkelt schon wieder.

Mietern aus Berlin erging es genau so. In einem Fall, der vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hatten Mieter wegen mehrerer Mängel ihre Miete gemindert und den Vermieter aufgefordert, diese zu beseitigen. Einer davon sei, dass sie im Schlafzimmer hören könnten, wenn der Nachbar uriniert. Wegen dieses Geräuschs könnten sie sich nicht mehr richtig erholen.

Nachdem die Mieter vor dem Amtsgericht zunächst Erfolg hatten, hat das Landgericht die Klage nun abgewiesen: Solche Geräusche seien durchaus "sozialadäquat", befand das Gericht. Denn bei der Frage, wie gut eine Schalldämmung sein muss, komme es immer auf das Baujahr des Hauses an, erklärten die Richter. In diesem Fall sei das Haus in den Fünfzigerjahren gebaut worden. Damals habe es generell wenig Schallschutz gegeben, das sei allgemein bekannt. Die Mieter müssten die Geräusche daher hinnehmen.

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