Süddeutsche Zeitung

Ibrahim Miri:Abschiebung von Clanchef rechtswidrig

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Er wurde 2019 nach Libanon abgeschoben - zu Unrecht, urteilte nun das Verwaltungsgericht Bremen. Nach Deutschland zurückkehren darf Ibrahim Miri dennoch nicht.

Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri im Juli und im November 2019 aus Deutschland in den Libanon waren rechtswidrig. Das entschied am Montag das Bremer Verwaltungsgericht, das damit einer Klage des in Beirut lebenden Miri folgte. Dennoch dürfe der Kläger nicht nach Deutschland einreisen, weil zugleich ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei. Die Kammer halte Miri immer noch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Miris gelten als ein krimineller Clan, der vor allem in Bremen, aber auch in Berlin stark vertreten ist und ein paar Verzweigungen hat, die nach NRW führen. Ibrahim Miri soll so etwas wie der Kopf des Clans sein, er wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli 2019 wurde er in den Libanon abgeschoben und im November 2019 nach einer illegalen Rückkehr dann erneut. Ein Asylantrag wurde abgelehnt.

Vor dem Verwaltungsgericht Bremen hatte der heute 48-Jährige gleich vier Klagen eingereicht. Alle zielten auf eine legale Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab, wo seine Familie lebt, zu der auch seine beiden minderjährigen Kinder und seine über 90 Jahre alte Mutter gehören.

Die 34-jährige Lebensgefährtin, mit der Miri eine 19 Monate alte Tochter und einen 13-jährigen Sohn hat, warb in ihrer Aussage für eine erneute Chance, damit ihr Verlobter zeigen könne, dass er nicht mehr kriminell sei. Sie habe mit der Familie Miri nichts zu tun und sei auch keine Libanesin, sagte die Hotelfachfrau. "Für die Kinder ist es sehr schwer, dass der Vater nicht da ist."

Die Behörden wiesen in der Verhandlung am Montag darauf hin, dass der Kläger zuvor 33 Jahre ausreisepflichtig gewesen sei. Zudem gehe von ihm weiter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland aus.

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