Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Skandal um Brustimplantate: Deutsche haben kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld

Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz abgewiesen. Die Prüfer hätten bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt, hieß es zur Begründung.

PIP hatte bis zum Auffliegen des Betrugs 2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon gefüllt. Allein in Deutschland waren weit mehr als 5000 Frauen davon betroffen. Sie bekamen die Empfehlung, sich die reißanfälligen und teilweise undichten Implantate zur Sicherheit besser entfernen zu lassen.

Der TÜV hatte die Qualitätssicherung von PIP zertifiziert, bei mehreren angekündigten Kontrollen in der Firma aber nichts von dem Betrug gemerkt. Dort wurde vor dem Besuch der Prüfer das billige Industrie-Silikon gegen zugelassenes und höherwertiges Gel ausgetauscht.

Nach Ansicht der Klägerinnen wäre der Betrug früher ans Licht gekommen, wenn der TÜV gründlicher kontrolliert hätte. Der BGH sah aber keine Hinweise für Versäumnisse.

In dem Verfahren hatte eine 67 Jahre alte Rentnerin aus Ludwigshafen jahrelang um mindestens 40 000 Euro Schmerzensgeld gestritten. Sie hatte sich 2008 zur Sicherheit Brustgewebe entfernen lassen, weil es in ihrer Familie mehrere Krebserkrankungen gab. Deshalb trug sie die Implantate von PIP.

Der Gründer der Firma, Jean-Claude Mas, wurde bereits Mitte 2016 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Firma hatte durch den Betrug jedes Jahr etwa eine Million Euro eingespart.

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SZ.de/dpa/bemo
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