Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Rocker-Kutten bleiben erlaubt

Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Rocker für das Tragen ihrer Kutten nicht pauschal bestraft werden dürfen.

Rocker dürfen für das Tragen ihrer Kutten nicht pauschal bestraft werden. Weisen Kennzeichen auf der Weste auf die Zugehörigkeit zu einem nicht verbotenen Ortsverein des Motorradclubs hin, darf den Mitgliedern das Tragen nicht untersagt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil. Dies gilt auch dann, wenn ein anderer Ortsverein des Clubs bereits verboten ist. Der BGH bestätigte damit die Freisprüche des Landgerichts Bochum für zwei Mitglieder der Bandidos. Die beiden Rocker aus Bochum und Unna hatten die Westen mit den Bandidos-Emblemen bewusst getragen: Sie wollten eine gerichtliche Klärung der Frage provozieren, ob ihnen das Tragen ihrer Kutten mit der Begründung untersagt werden darf, dass der Bandido-Ortsverein Neumünster verboten sei. Darf es nicht, entschied der BGH: Zwar seien die Kutten stilistisch einheitlich gestaltet, aber aus dem jeweiligen Ortszusatz gehe hervor, dass die Lederweste als Kennzeichen ihrer Ortsgruppe getragen wurde.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) will trotz des von Rockern gefeierten Kutten-Urteils nicht klein beigeben. "Wir werden jetzt genau auswerten und prüfen, wo es nach dem Urteil weiter möglich ist, Rockersymbole zu verbieten", sagte Jäger am Donnerstag in Düsseldorf. Man werde die offensive Strategie gegen kriminelle Rockergruppen fortsetzen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2558258
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 10.07.2015 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.