Süddeutsche Zeitung

Berlin:Polizist nach tödlichem Crash mit Streifenwagen angeklagt

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Nach dem tödlichen Zusammenstoß vor knapp zwei Jahren ist ein Berliner Polizist angeklagt worden. Dem 52-Jährigen werden fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer vorgeworfen. Der Wagen einer 21-Jährigen war am 29. Januar 2018 beim Einparken von dem Streifenwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nahe dem Alexanderplatz gerammt worden. Die junge Frau starb noch an der Unfallstelle.

Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Angeschuldigte unter Alkoholeinfluss zunächst mit einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Hinter einer Tunnelausfahrt soll er das Fahrzeug der 21-Jährigen zu spät bemerkt und dann gerammt haben. Bei der Kollision sei noch eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt worden.

Der Fall hatte öffentlich große Wellen geschlagen. Erst Monate nach Beginn der Ermittlungen wurde bekannt, dass eine im Krankenhaus genommene Blutprobe des Fahrers Alkohol enthielt. Es kam der Verdacht auf, dies habe vertuscht werden sollen. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtest gemacht. Im Herbst 2018 wurden die Ermittlungen dann erweitert; zunächst war nur wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden.

Auch der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich mit dem Fall, nachdem Parlamentarier mehr Aufklärung und Transparenz gefordert hatten. Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux betonte, es dürfe nicht der Anschein erweckt werden, gegen Polizisten als Tatverdächtige werde nachlässig ermittelt und erst nach anonymen Hinweisen würden die erforderlichen Schritte eingeleitet. Staatsanwaltschaft und Polizei wiesen hingegen Vorwürfe zurück, nicht intensiv genug ermittelt zu haben.

Laut Polizei kann bei schweren Unfällen mit Beamten die Fahrtauglichkeit nur bei einem konkreten Verdacht überprüft werden. Polizeipräsidentin Barbara Slowik empfahl inzwischen allen Beamten, bei schweren Unfällen freiwillig einen Atemalkoholtest zu machen, "um jedem Verdacht vorzubeugen".

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