Süddeutsche Zeitung

Bandidos in NRW:Gericht verhandelt über Verbot von Rockerkutten

Hat das geltende Verbot Bestand?

Dürfen Mitglieder von Rockerklubs in Nordrhein-Westfalen ihre Vereinszugehörigkeit öffentlich zur Schau stellen? In Form etwa ihrer Kutten, wie die typischen Westen genannt werden? Oder hat das geltende Verbot in dem Bundesland Bestand? Darüber verhandelt von Dienstag an das Landgericht in Bochum.

Provokante Aktion der Bandidos

Anfang August waren zwei Mitglieder der Bandidos in voller Vereinskluft zum Bochumer Polizeipräsidium gefahren, um sich die Kutten abnehmen zu lassen. Diese sind, wie sämtliche öffentlich getragenen Symbole von Rockerklubs, in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens verboten. Die beiden Männer wurden wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt - was ihre Aktion auch erreichen sollte: Die Rocker wollten eine Überprüfung des Verbots vor Gericht erzwingen.

Immer mehr Bundesländer verbieten Rockersymbole

Im Kampf gegen organisierte Kriminalität verbieten Bundesländer zunehmend das Zurschaustellen von Rockersymbolen. Auf der Grundlage einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom April hat zum Beispiel Niedersachsen das Tragen des Hells-Angels-Emblems Anfang Juli verboten. Wenig später weitete der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt das in NRW bereits für einige Städte geltende Verbot von Hells-Angels- und Bandidos-Symbolen aus.

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