Süddeutsche Zeitung

Bad Kreuznach:Großmutter von getötetem Mädchen muss ins Gefängnis

Weil sie im Vollrausch ihre Enkelin tötete, ist eine 56-Jährige zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Zwar sei sie zur Tatzeit schuldunfähig gewesen, weil sie knapp drei Promille Alkohol im Blut hatte. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie sich aber vorsätzlich stark betrunken.

Eine Frau hat ihre Enkelin im Vollrausch mit einem Messer getötet und ist deshalb zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach ordnete für die Großmutter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt während der Haftzeit an. "Es steht fest, dass die Angeklagte ihre zweijährige Enkelin tötete", sagte Richter Bruno Kremer.

Die 56-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Ein Gutachter hatte der Frau bescheinigt, dass sie bei der Messerattacke schuldunfähig war: Nach der Tat hatte sie knapp drei Promille Alkohol im Blut. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie sich aber vorsätzlich stark betrunken. Deshalb wurde sie wegen Vollrausches verurteilt. Weitere Details zu einem Motiv für die Tat wurden nicht bekannt.

Die 56-Jährige sagte im Gerichtssaal, sie hasse sich selbst. Wenn sie die Zeit zurückdrehen könne, würde sie selbst zum Arzt gehen und sich therapieren lassen. Die Frau ist nach Einschätzung von Gutachtern seit mindestens 30 Jahren alkoholabhängig. Sie soll viele Jahre in ihrer russischen Heimat in einem Gefängnis gearbeitet haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten wegen Vollrausches mit Unterbringung in einer Entzugsanstalt gefordert. Die Verteidigung verlangte vier Jahre Gefängnis und Entzugsklinik.

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