Süddeutsche Zeitung

Zweckentfremdung:München kommt nur schwer gegen Medizintourismus an

Lesezeit: 2 min

Von Sven Loerzer

Erste Erfolge im Kampf gegen die verbotene Zweckentfremdung von Wohnraum zur Vermietung als Ferienwohnung meldet die vor gut einem Jahr aufgebaute Sonderermittlungsgruppe des Wohnungsamtes. Trotz der schwierigen Beweisführung konnten die städtischen Mitarbeiter im Jahr 2015 erreichen, dass 30 Wohnungen wieder für den regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, ohne dass die Stadt dazu Anordnungen erlassen musste. Die Vermieter zeigten sich einsichtig. In weiteren 21 Fällen erreichte die Stadt dies mit entsprechenden Anordnungen.

Anders dagegen sieht es bei der Vermietung von Wohnungen an Medizintouristen, hauptsächlich aus dem arabischen Raum, aus. Dort seien die Anbieter mit wenigen Ausnahmen nicht gewillt, "sich an hiesiges Recht zu halten", berichtete Sozialreferentin Dorothee Schiwy im Sozialausschuss des Stadtrats. "Die Verdienstmöglichkeiten in diesem Bereich sind für die Betreiber zu interessant."

Bei Tagespreisen bis zu 380 Euro je nach Wohnung und Saison handle es sich um ein lukratives Geschäft. Wenn die Stadt dagegen vorgeht, wehren sich die Betreiber mit allen rechtlichen Mitteln. Von 20 Gerichtsverfahren aus dem Bereich des Medizintourismus sind zwölf Verfahren noch nicht abgeschlossen. Fünf Verfahren gingen zugunsten der Stadt aus, in einem weiteren Fall wurde die Klage zurückgenommen.

Insgesamt bestätigten die Gerichtsentscheidungen die Rechtsposition der Stadt, dass es sich sowohl bei der Überlassung an Medizintouristen als auch bei der klassischen Ferienwohnungsvermietung ohne die erforderliche Genehmigung um eine zweckfremde Nutzung handle. Weil aber eine Räumung der Wohnung durch die Stadt, wie in einem Fall versucht, nicht möglich ist, will die Stadt nun prüfen, ob sich Zwangsmittel wie die Ersatzzwangshaft anwenden lassen, um Vermieter zur Räson zu bringen.

Ende März 2015 nahmen die Sonderermittler ihre Tätigkeit auf. Zunächst waren es zwei, inzwischen sind es 5,5 Vollzeitstellen. Alle Internetportale wie zum Beispiel Airbnb, die Ferienwohnungen anbieten, wurden über die rechtliche Situation in München informiert. Aufwendig ist der Außendienst bei Verdachtsfällen. "Ohne die Feststellung, dass sich in der Wohnung wechselnde Touristen aufhalten", könne kein Verfahren eingeleitet werden, erklärte die Sozialreferentin.

Die Kurzzeitvermietung an Touristen für rund sechs Wochen im Jahr ist nämlich genehmigungsfrei. Wegen der ungenehmigten Nutzung gab es in 45 Fällen Bußgeldbescheide in einer Höhe von insgesamt 228 116 Euro. Beim Medizintourismus bewegte sich das verhängte Bußgeld zwischen 7000 und 50 000 Euro.

Schwerpunkte liegen am Arabellapark und rund um die Innenstadtkliniken

Besonders intensiv gestaltet sich gerade in diesem Bereich die Ermittlungsarbeit. Derzeit werde in zwei Schwerpunktgebieten - im Arabellapark und rund um die Innenstadtkliniken - ermittelt, wo eine "überschaubare Anzahl von Personen ausländischer Herkunft" seit einigen Jahren versuche, Eigentumswohnungen anzumieten, um dort Medizintouristen unterzubringen.

Wie schwierig es ist, dagegen erfolgreich vorzugehen, zeigt ein Beispiel: Da wurde zwar das von der Stadt verfügte Verbot in zwei Instanzen gerichtlich bestätigt, und auch die Klagen des Vermieters gegen die Androhung zweier Zwangsgelder und die Fälligstellung des ersten Zwangsgelds wurden abgewiesen. Doch gegen die danach angedrohte Räumung konnte sich der Vermieter erfolgreich vor Gericht wehren, dieses Mittel steht der Stadt demnach rechtlich nicht zu.

Die Klagefreudigkeit beim Medizintourismus sei "sehr hoch", lautet das Fazit der Sozialreferentin. "Es handelt sich bei den Betreibern um einen vernetzten Personenkreis in einem Milieu, das keinen oder nur geringen Respekt gegenüber der hiesigen Rechtsordnung hat."

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SZ vom 08.07.2016
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