Süddeutsche Zeitung

Wolfratshauser Politik:Weidacher Supermarkt soll bleiben

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Der Wolfratshauser Stadtrat will eine Veränderungssperre für das Grundstück beschließen, um den Nahversorger zu erhalten.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Der Netto-Markt an der Äußeren Münchner Straße in Weidach ist ein wichtiger Nahversorger für die Bewohner des Wolfratshauser Ortsteils und der Innenstadt. Die Absicht des Grundstückseigentümers, das Gebäude abzureißen, um dort drei Mehrfamilienhäuser mit 33 Wohnungen, aber ohne Supermarkt, zu errichten, hat daher viele alarmiert. Nun soll der Abriss zumindest vorläufig abgewendet werden: Der Bauausschuss im Stadtrat will am kommenden Mittwoch die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal und eine Veränderungssperre beschließen.

Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, das Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) im Auftrag des Stadtrats mit dem Eigentümer und Vertretern des Landratsamts per Telefonkonferenz geführt hat. Die Veränderungssperre ist ein Instrumentarium, das es Kommunen ermöglicht, bauliche Veränderungen auszusetzen, solange für das betreffende Areal ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Einen solchen gibt es bislang nicht für das Weidacher Grundstück an der Loisach. Er gehe davon aus, dass am Mittwoch die Aufstellung des Bebauungsplans und die Veränderungssperre wie in der Tagesordnung vorgesehen beschlossen werden, erklärt Heilinglechner auf Anfrage. Schon in der Februarsitzung hatten alle Fraktionen betont, den Nahversorger erhalten zu wollen.

Wie der Bürgermeister erklärt, gilt die Veränderungssperre, bis der Satzungsbeschluss gefasst ist und der Bebauungsplan rechtskräftig wird. Die Stadt wolle dort ein Mischgebiet festsetzen, mit Wohnungen und Gewerbe. Die Art des Gewerbes könne jedoch nicht vorgeschrieben werden, betont Heilinglechner. "Damit haben wir aber noch keine Sicherheit, dass wir auch einen Supermarkt bekommen." Der Bebauungsplan solle im beschleunigten Verfahren erstellt werden, was laut Heilinglechner in etwa zwei Jahre dauert. Da sich das Areal am Fluss befinde, sei auch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim in die Aufstellung zu involvieren, sagt der Bürgermeister. Im beschleunigten Verfahren bedürfe es jedoch keines Umweltgutachtens.

Der Grundstückseigner wurde laut Heilinglechner bereits über die Pläne des Stadtrats informiert. Die Veränderungssperre diene der Sicherheit, erklärt der Bürgermeister. Auch wolle man ein weiteres Hin und Her im Verfahren vermeiden. "Es geht auch darum, hier zügig weiterzukommen." Für den Eigentümer bedeute der anstehende Beschluss auch nicht zwingend, dass sein Vorhaben auf Eis gelegt werde. "Wenn der Bauwerber eine geänderte Planung vorlegt, die mit dem Landratsamt abgestimmt ist und vom Stadtrat abgesegnet wird, kann man den Bebauungsplanbeschluss aufheben."

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SZ vom 26.02.2021
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