Süddeutsche Zeitung

Starnberger See:Windjammer

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Segler und Motorbootfahrer am Starnberger See fordern schon länger, dass sie auch in der Corona-Krise wieder aufs Wasser dürfen. Das Verwaltungsgericht München gibt ihnen nun teilweise Recht. Voraussetzung für das Bootsvergnügen ist allerdings eine private Anlegestelle. Denn die Häfen bleiben weiterhin gesperrt

Von Christian Deussing, Starnberg

Nun dürfen auch Motor- und Elektroboote wieder auf dem Starnberger See fahren. Das hat nach Antrag eines 50-jährigen Bootseigners aus Starnberg jetzt das Verwaltungsgericht München entschieden. Das Gericht stellt klar, dass auch eine Motorbootsfahrt auf dem See ein "triftiger Grund" sei, das Haus zu verlassen. Das Bootsfahren eigne sich dazu, die "körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen durch die allgemeine Ausgangsbeschränkung durch einen wenn nicht sportlichen, so doch körperlich-aktiven Aufenthalt draußen, insbesondere in der Natur, auszugleichen", begründete das Gericht seine Entscheidung und widerspricht somit in dieser Sache dem Freistaat.

Das Gericht sieht hierbei auch keinen Unterschied zwischen motorisierten Booten, Seglern, Ruderern, Kitern oder Stand-Up-Paddlern, erläutert Rechtsanwalt Martin Schröder, der den Beschluss für den Starnberger Unternehmer erwirkt hat. Man habe zuvor alles bei den Behörden und Ministerien versucht, die Sache ohne Rechtsstreit zu klären, was aber trotz seitenweisen Ausführungen der Sachlage zwecklos gewesen sei, sagt der Starnberger Kläger.

Allerdings gilt diese einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht für Segler und Bootsbesitzer, die über keine private Anlegestellen, Slipanlagen oder Bojen verfügen. Denn die Häfen und Stege bleiben weiter gesperrt. Dagegen läuft inzwischen eine Online-Petition mit bereits fast 3500 Unterschriften, die der Tutzinger Michael Braunschmid initiiert hat. Das Urteil begrüße er trotzdem, weil es den Druck auf die Staatsregierung erhöhe, glaubt der 52-jährige Besitzer eines Elektroboots, das im Hafen von Bernried festsitzt.

Die Gerichtsentscheidung sei aber leider nur ein "Pyrrhussieg", sagt Lorenz Mayr, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Marina Bernried GmbH, die 270 Liegeplätze bietet. Denn seine Mieter dürften ihre Boote nicht betreten, nachdem die Wasserschutzpolizei am Karsamstag den Hafen und die Stegtore gesperrt habe. Dabei habe man schon zuvor wegen der Corona-Krise die Sanitäranlagen geschlossen und Hinweisschilder zu Abstand- und Hygieneregeln aufgestellt sowie den Bootseignern empfohlen, Mund- und Nasenschutzmasken zu tragen, berichtet Mayr. Daher sei die Sperrung für ihn "völlig unverhältnismäßig und nicht zweckdienlich, sagt er. Die Sperre nehme vielen Seglern, Bootsführern und Familien schon seit Wochen die Freude. Er habe etliche Beschwerden von Liegeplatznutzern erhalten, die frustriert seien und sich nun geringere Liegegebühren wünschten, so Mayr. Der Jurist kann diese Bitten verstehen und hat sich an das Starnberger Landratsamt gewandt. Er fordert, die Sperre aufzuheben, die er als "restriktive Auslegung" der Ausgangsbeschränkungen bezeichnet.

Nach Ansicht des Anwalts sei es zudem "obskur und widersinnig", dass die Bootsverleiher am See ihr Geschäft nun wieder betreiben dürften, die privaten Boote in den Häfen aber weiter festmachen sollen. Dabei sei doch die Ansteckungsgefahr bei den Leihbooten durch wechselnde Kunden sicher viel größer als unter Skippern, die von Häfen aus zum Törn starten würden, moniert der Betreiber der Marina Bernried, einem der größten Häfen am Starnberger See. Völliges Unverständnis für die Verbote in den Häfen zeigen auch die Vorstände des Deutschen Touring-Yachtclubs in Tutzing sowie des Münchner Yacht-Clubs und Bayerischen Yacht-Clubs, deren Segelsaison bislang ins Wasser gefallen ist.

Dagegen verweist das Landratsamt Starnberg darauf, die Verfügungen und Infektionsschutzverordnung nicht erlassen zu haben, sie aber umsetzen zu müssen. Hierzu gehörten auch die Sperrung der Häfen und der öffentlichen Stege, erklärt die Kreisbehörde. Der Starnberger Polizeichef Bernd Matuschek rechnet aber damit, dass der höhere Druck der Bootseigner unter gewissen Voraussetzungen zur Öffnung der Stege und Hafenanlagen führen könnte. Das sei nur ein Frage der Zeit, glaubt er. Eine Stellungnahme des Innenministerium war am Montag nicht zu erhalten.

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SZ vom 05.05.2020
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