Süddeutsche Zeitung

Neufassung beschlossen:Rechtlich wieder einwandfrei

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Egling ändert Satzung für Erschließungsbeiträge

Von Claudia Koestler, Egling

"Gleich vorneweg, es geht nicht um eine neue Straßenausbaubeitragssatzung", erklärte Eglings Bürgermeister Hubert Oberhauser (FW) am Dienstag in der Gemeinderatssitzung. Diese sei bekanntlich inzwischen abgeschafft, nicht aber eine etwas ähnlich klingende Satzung: die Erschließungsbeitragssatzung. Und eben jene mussten die Eglinger Gemeinderäte nun nachjustieren. Einstimmig votierten die Gremiumsmitglieder in der Sitzung für eine Neufassung.

Als sich die Kommunen kürzlich bayernweit mit dem Thema der Straßenausbaubeitragssatzung beschäftigten, hatte Egling eine Arbeitsgruppe dazu eingesetzt. In diesem Rahmen stießen die Ratsmitglieder darauf, dass auch die Erschließungsbeitragssatzung "nicht mehr rechtlich einwandfrei" war, wie Oberhauser sagte. Kurzum: Das Erschließungsbeitragsrecht war 2016 vollständig vom Bundesrecht in Landesrecht überführt, die Eglinger Satzung aber bis dato nicht entsprechend angepasst worden.

Nun aber sei die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge eine andere, statt dem Baugesetzbuch stütze sie sich nun auf das Kommunalabgabengesetz. Erschließungsbeiträge werden laut der Eglinger Geschäftsführerin Daniela Simon immer dann fällig, wenn eine Straße zum ersten Mal erschlossen wird. Dafür müssen Gemeinden Beiträge von den Anliegern erheben, einen Spielraum gebe es nicht. "Auch als es noch Bundesrecht war, wurde die Erhebung als verpflichtend angesehen, dort war es auch keine Kann-Vorschrift", betonte Simon.

Den Großteil der neuen Regelungen übernimmt Egling nun aus der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Allerdings mussten sich die Gemeinderäte darüber hinaus dazu entscheiden, eine neue Tiefenbegrenzung festzulegen. Diese trifft laut Simon auf Grundstücksflächen zu, die im unbeplanten Innenbereich und angrenzend zu einem Außenbereich liegen. Bislang war in der Satzung eine Tiefenbegrenzung von 50 Metern vorgeschrieben. Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe soll sie nun bei nurmehr 40 Metern liegen. Zudem sprachen sich die Gemeinderäte für einen sogenannten Billigkeitserlass aus. Straßen, deren Erschließung vor 25 Jahren oder länger begonnen wurde und die bis heute nicht vollständig erschlossen respektive abgerechnet sind, sollen eingehend überprüft werden. In solchen Fällen könnten dann bis zu einem Drittel der Beiträge erlassen werden.

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Quelle:
SZ vom 08.06.2018
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