Süddeutsche Zeitung

Bauen und Wohnen:Neubaupläne auf Limm-Grundstück gebilligt

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Der Münsinger Gemeinderat macht den Weg für zwei Mehrfamilienhäuser frei.

Von den und Benjamin Engel, Münsing

Während im Westen von Münsing das neue Bürgerhaus immer mehr Gestalt annimmt und die Mieter in die Gebäude der Raiffeisenbank längst eingezogen sind, dürfte jetzt auch bald Neues im Osten der Gemeinde entstehen. Der Gemeinderat hat den Antrag der Inhaberfamilie Limm auf zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Platz für ein Ladengeschäft an der Hauptstraße in der jüngsten Sitzung gebilligt. Nur Thomas Schurz (CSU) stimmte dagegen. Ihm wollten die Dachgauben ohne Vordach zu beiden Seiten des "unwahrscheinlich schönen Quergiebels" einfach nicht gefallen. Wenn schon eine Art neues Zentrum im Osten Münsings entstehe, erwarte er vom Bauherrn mehr ästhetisches Feingefühl, so Schurz. Außerdem fürchtete er, dass das Ladengeschäft später in zusätzlichen Wohnraum umgewandelt werde, sollte sich kein Gewerbemieter finden.

Die beiden Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 17 Wohnungen sollen die bisherigen Gebäude von Gasthaus, Metzgerei sowie Schlachthaus Limm ersetzen. Nachdem Wirt und Metzgermeister Sebastian Limm vor vier Jahren nach schwerer Krankheit gestorben war, schloss die Inhaberfamilie den Betrieb sukzessive. Die beiden neuen Gebäude auf dem Grundstück zwischen der Haupt- und der Bachstraße sollen eine Grundfläche von 488, beziehungsweise 245 Quadratmetern haben. Die Firsthöhe liegt laut den Sitzungsunterlagen bei 11,5 sowie 10,5 Metern. Die von der Bachstraße zu erreichende Tiefgarage ist mit 26 Stellplätzen geplant, zehn weitere sind zu ebener Erde vorgesehen.

Auf den vorliegenden Bebauungsplanentwurf wies Münsings Bauamtsleiter Stephan Lanzinger hin. Das jetzt geplante Vorhaben entspreche unter anderem den Vorgaben für eine Mischnutzung und einem breiteren Gehweg an der scharfen Kurve der Hauptstraße, erläuterte er. Zudem ermögliche es der beabsichtigte Vorplatzcharakter, einen alternativen Standort für den Maibaum zu schaffen, sollte der bisherige auf der gegenüberliegenden Straßenseite einmal nicht mehr bereit stehen. Jetzt muss das Landratsamt den Antrag auf Baugenehmigung prüfen.

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