Süddeutsche Zeitung

Aus dem Polizeibericht:Geisterfahrerin auf der A 95

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Polizei sucht nach Zeugen und Geschädigten, die auswichen

In der Nacht zum Mittwoch hat die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd ein Notruf erreicht, dass auf der Garmischer Autobahn ein sogenannter Geisterfahrer unterwegs sei. Der Polizei gelang es, die Fahrerin anzuhalten, bevor es zu einem Unfall kommen konnte. Nun aber suchen die Beamten nach Zeugen und Geschädigten, also Verkehrsteilnehmern, die möglicherweise dem Kleinwagen ausweichen mussten.

Wie die Polizei mitteilt, hatte ein Autofahrer gegen 3.05 Uhr gemeldet, dass ihm zwischen den Anschlussstellen Penzberg/Iffeldorf und Seeshaupt ein weißer Kleinwagen auf seiner Fahrspur entgegengekommen war. Sofort machten sich eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim und mehrere Streifen der anliegenden Polizeidienststellen aus Penzberg, Wolfratshausen, Bad Tölz, Murnau und Garmisch-Partenkirchen auf den Weg, um das Fahrzeug zu stoppen. Letztlich gelang es einer Streife der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen, das Fahrzeug 20 Minuten später anzuhalten. Es stellte sich hierbei heraus, dass in dem weißen Pkw eine 88-jährige Frau aus München saß. Die Seniorin, die sich alleine in ihrem Fahrzeug befand, machte laut Polizei einen orientierungslosen und verwirrten Eindruck. Sie konnte keine nachvollziehbare Erklärung über ihren Fahrtverlauf angeben. Offenbar war sie aber bereits mehrere Stunden im Oberland unterwegs und hatte vergeblich versucht, nach München zu fahren. Die Dame wurde mit dem Rettungsdienst zur Untersuchung und ärztlichen Behandlung in eine Klinik gebracht. Ihre Autoschlüssel sowie ihr Führerschein wurden sichergestellt. Gegen die Frau wird nun wegen des Verdachts der "Gefährdung des Straßenverkehrs" ermittelt. Sollte es weitere Zeugen respektive Geschädigte geben, die dem Kleinwagen ausweichen mussten, werden sie gebeten, sich mit der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim unter der Telefonnummer 0881/640302 in Verbindung zu setzen.

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Quelle:
SZ vom 28.03.2019 / SZ
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