Süddeutsche Zeitung

Aus dem Landgericht:Klage wegen Bordsteins

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Arm gebrochen: 62-Jährige will Schadenersatz von Bad Tölz

Von Andreas Salch, Bad Tölz/München

Eine Steuerfachangestellte hat die Stadt Bad Tölz vor dem Landgericht München II auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50 000 Euro verklagt. Der Grund: Sie stolperte über einen Randstein an der Dietramszeller Straße und stürzte auf die Fahrbahn. Die 62-Jährige erlitt bei dem Unfall im Oktober 2015 einen dreifachen Bruch des linken Oberarms und leidet nach eigenen Angaben bis heute mitunter unter starken Schmerzen. Aus Sicht ihres Anwalts Arnulf Kowalski muss die Stadt Bad Tölz haften, da der zehn Zentimeter hohe Randstein, über den seine Mandantin stolperte, eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dargestellt habe. Der Vertreter der Stadt sagte in der Verhandlung am Donnerstag vor der 12. Zivilkammer hingegen, so "furchtbar unangenehm die Verletzung" auch gewesen sein mag - es gebe eben ein "Lebensrisiko". Wenn man stolpere, laufe das unter "selbst dran schuld". Die Stadt sei bereit, allenfalls einen Vergleich im "niedrigen Tausenderbereich" zu schließen.

Auch die Vorsitzende Richterin meinte, die Klägerin müsse die Höhe ihre Forderungen wohl "deutlich runterschrauben." Als Basis für einen Vergleich nannte sie einen Betrag in Höhe von 10 000 Euro. Der Vertreter der Stadt kommentierte dies mit den Worten: "Keine Chance". Er wies unter anderem darauf hin, dass der Unfall durch die Klägerin mitverschuldet worden sei. Der Randstein, der einen Parkplatz vor einer Bäckerei und die Dietramszeller Straße trennte, sei "ordnungsgemäß angebracht" worden. Aus Sicht des Anwalts der Klägerin kann man eine Straße und einen Parkplatz aber nicht mit einem zehn Zentimeter hohen Randstein voneinander trennen. Denn beim Wechseln der Straßenseite konzentrierten sich Fußgänger auf den Verkehr und "nicht auf das, was auf dem Boden ist", sagte Kowalski. Außerdem sei die Stelle, wo der Unfall passierte, später "nachgebessert" worden.

Wie die Steuerfachangestellte bei ihrer Befragung berichtet, habe sie die Bäckerei morgens gegen 6.45 Uhr verlassen; sie sei zwischen geparkten Autos hindurchgelaufen und mit Tüten bepackt gewesen. Sie habe nicht damit gerechnet, dass "da eine Bordsteinkante ist". Da sie auf die Straße gefallen sei, hätte sie "tot sein können". Denn zu jener Zeit habe auf der Dietramszeller Straße starker Verkehr geherrscht. Auch die Richterin fand, dass die Stelle, an der der Randstein platziert wurde, hätte anders gestaltet werden können. Die Frage sei aber, ob man immer eine "optimale Gestaltung verlangen" könne.

Nach dem Unfall musste die Steuerfachangestellte sechs Wochen lang einen Verband tragen und konnte ihren Arm deshalb nicht bewegen. Für die Haushaltsführung in dieser Zeit fordert sie 25 000 Euro. Von ihrem Mann und ihren Kindern sei sie im Haushalt nur zum Teil unterstützt worden, berichtete die Klägerin. "Die helfen nicht mit", ergänzte sie auf Nachfrage der Richterin. Der Ehemann der 62-Jährigen sagte jedoch bei seiner Befragung, er und die Kinder hätten seiner Frau geholfen. Der Anwalt der Stadt meinte anschließend, diese Aussage des Zeugen "erhärtet eher meine Einstellung". Eine Entscheidung in der Sache wird das Gericht Anfang April verkünden.

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SZ vom 17.01.2020
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