Polizei warnt:Blankoformular befreit nicht von Maskenpflicht
Ein Urlauberpaar muss sich wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten. Die beiden waren in einem Lenggrieser Hotel ohne vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz erschienen. Laut Polizei waren der 66-jährige Mann und seine 50-jährige Begleiterin am Freitag angereist. Als das Hotelpersonal sie auf die Maskenpflicht aufmerksam machte, legte das Paar ein "Attest zur Befreiung der Maskenpflicht" vor. Wie sich nach der Überprüfung herausstellte, ist dieses Attest im Internet als "Blankoformular" erhältlich. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Blanko-Atteste - ohne persönliches Aufsuchen eines Arztes - ungültig sind und nicht von der Maskenpflicht in Bayern befreit.