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Schwabing-West:Stadt untersagt Neubau am Luitpoldpark

Die Pläne, an der Borschtallee Wohnraum zu schaffen, scheitern am Einspruch der Lokalbaukommission. Denkmalpfleger prüfen jetzt auch, ob der Altbestand aus dem Jahr 1920 unter Schutz gestellt werden muss.

Die Bewohner zweier geplanter Einfamilienhäuser oder wahlweise eines Mehrfamilienhauses an der Borschtallee 30 in Schwabing hätten eine schöne Aussicht auf den Luitpoldpark gehabt - dürften die Häuser gebaut werden. Doch die in der Nachbarschaft umstrittene Bauvoranfrage ist gescheitert. Die Lokalbaukommission (LBK) hat der Planung, eine alte Villa von 1920 an dieser exklusiven Stelle abzureißen und stattdessen auf einem deutlich größeren Baufeld Neubauten zu errichten, eine Absage erteilt. Zuvor hatte bereits der Bezirksausschuss Schwabing-West das Vorhaben abgelehnt.

Die LBK begründet den negativen Bescheid mit der Lage. Das Bauvorhaben liege "nicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile", sondern sei ein "sogenannter Außenbereich im Innenbereich". Weshalb hier der Paragraf 35 des Baugesetzbuches, im innerstädtischen Bereich eher selten relevant, zum Tragen komme.

Ein Bauvorhaben wie dieses könne zwar zugelassen werden, wären öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert. In diesem Fall aber mangele es am Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Zudem weise der Flächennutzungsplan für das Grundstück eine allgemeine Grünfläche aus. "Durch die geplante Neuversiegelung und die Altbaumfällungen ist jedenfalls der Naturschutz im Zusammenhang mit dem angrenzenden Luitpoldpark (Biotop) beeinträchtigt." Der Luitpoldpark steht unter Denkmalschutz.

Nun will das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zudem prüfen, ob auch die alte Villa Denkmaleigenschaften besitzt.

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